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# Beitragsordnung Beitragsordnung des Hochschulgaming Ingolstadt e.V. Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 17.08.2022. Tritt ab dem 02.09.2022 in Kraft. ### § 1 Grundsatz Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. ### § 2 Beschlüsse 1. Die Mitgliederversammlung legt die Höhe des Mitgliedsbeitrags fest. 2. Die festgesetzten Beträge werden zum 01.03. und 01.09. erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden. ### § 3 Beiträge 1. <ol> | Beitragsklasse | Halbjahresbeitrag | |:-----------------------------| ----------------- | | 01 Schüler / Studierende | 8 EUR | | 02 Ehrenmitglieder | beitragsfrei | | 03 Mitglied | 12 EUR | </ol> 2. Der Mitgliedsbeitrag ist am 01.03. und 01.09. eines jeden Geschäftsjahres fällig. 3. Für die Beitragshöhe sind die am 01.03. und 01.09. eines jeden Geschäftsjahres bestehende Mitgliedschaft und Beitragsklasse maßgebend. 4. Die ermäßigte Beitragsform der Beitragsklasse 01 muss beantragt werden und die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge. 5. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklasse 01. 6. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.03. und 01.09. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. 7. Die Beitragserhebung erfolgt durch Datenverarbeitung. Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden gemäß der gesetzlichen Vorgaben gespeichert. ### § 4 Vereinsaustritt 1. Der Vereinsaustritt kann vom Mitglied jederzeit schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden. 2. Im Falle des Ausscheidens besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung des entrichteten Halbjahresbeitrages. 3. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es mit der Zahlung seines Mitgliedsbeitrages länger als einen Monat im Zahlungsverzug ist und trotz Zahlungserinnerung den Beitrag nicht geleistet hat. In der Zahlungserinnerung, die per E-Mail versendet wird, ist auf die Streichung hinzuweisen. Das Mitglied wird nach einer Streichung von der Mitgliederliste per E-Mail gesondert darüber informiert.